Was kostet ein Sicherheitsdienst 2026? Stundensatz, Zuschläge und Angebotscheck
Kurzantwort: Ein seriöser Endpreis entsteht nicht aus einem isolierten Stundensatz. Rechnen Sie Einsatzstunden und gleichzeitig benötigte Kräfte, Nacht-, Sonn- und Feiertagszeiten, Qualifikation, Einsatzleitung, Anfahrt, Technik, Dokumentation und Vertretung zusammen. Dieser Ratgeber zeigt eine vollständige Modellrechnung, erklärt die gesetzlichen Mindestanforderungen und hilft Unternehmen, Veranstaltern, Bauherren und Immobilienverantwortlichen, drei Angebote wirklich vergleichbar zu machen.
- Ein Angebot beginnt mit einem Mengengerüst: Ort, Tage, Zeitfenster, Zahl der Kräfte und Aufgaben.
- Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Er ist eine Lohnuntergrenze, kein Kundenstundensatz.
- Bewachungsunternehmen benötigen grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Je nach Aufgabe gelten unterschiedliche Qualifikationsanforderungen.
- Die Modellrechnung für 200 Bewachungsstunden ergibt 9.704 Euro netto. Alle Eurobeträge sind offene Rechenannahmen, keine Marktmittelwerte.
- Billigangebote werden riskant, wenn Zuschläge, Einsatzleitung, Versicherung, Ersatzpersonal oder Dokumentation fehlen.
1. Für wen dieser Ratgeber gedacht ist
Der Beitrag richtet sich an Unternehmen, Hausverwaltungen, Bauherren, Einzelhandel, Veranstalter, Gastronomie, Vereine und private Auftraggeber, die Objekte, Baustellen, Veranstaltungen oder Zugänge absichern möchten. Die Suchintention ist praktisch: Welche Sicherheitsleistung brauche ich, welche Kostenblöcke muss ein Angebot enthalten und wie erkenne ich, ob Personal, Qualifikation und Haftung zur Aufgabe passen?
Der Ratgeber ist keine Anleitung zur Gefahrenabwehr und ersetzt weder eine behördliche Auflage noch eine objektbezogene Sicherheitsplanung. Bei erhöhtem Risiko, Personenschutz, bewaffneten Tätigkeiten, kritischer Infrastruktur oder großen Veranstaltungen müssen zuständige Behörden, Versicherer und qualifizierte Sicherheitsfachleute einbezogen werden.
2. Begriffe vor dem Preisvergleich
„Security“ ist deshalb kein einheitliches Produkt. Eine Empfangskraft in einem ruhigen Büro, ein nächtlicher Baustellenposten, ein Ladendetektiv und eine leitende Kraft bei einer Großveranstaltung haben andere Aufgaben, Risiken und Qualifikationsanforderungen.
3. Kostenlogik: vom Bedarf zum Endpreis
Die belastbare Grundformel lautet:
Gesamtkosten netto = Personalstunden × vereinbarter Basissatz + Zeit-/Risikozuschläge + Einsatzplanung + Anfahrt/Revierfahrten + Technik + Dokumentation + Sonderleistungen
Bei mehreren gleichzeitig eingesetzten Personen werden die Stunden multipliziert. Zwei Kräfte für zehn Stunden sind 20 Personalstunden, nicht zehn. Zusätzlich muss klar sein, ob Pausen, Übergaben, Einweisungen, Einsatzleitung und Ersatz bei Krankheit bereits enthalten sind.
4. Vollständiges Rechenbeispiel: Gewerbeobjekt mit Nachtwache
Ein mittelständischer Betrieb möchte ein vorübergehend leer stehendes Gewerbeobjekt an 20 Nächten sichern. Pro Nacht wird eine Wachperson für zehn Stunden eingeplant. In zwölf der Nächte liegt das gesamte Zeitfenster in der im Angebot definierten zuschlagspflichtigen Nachtzeit. Zusätzlich sind Einweisung, Revierfahrten und Dokumentation vorgesehen.
| Kostenblock | Annahme | Rechnung | Netto |
|---|---|---|---|
| Basisstunden | 200 Stunden zu angenommenen 38,00 € | 200 × 38,00 € | 7.600 € |
| Nachtzuschlag | 120 Stunden, modellhaft 15 % | 120 × 38,00 € × 0,15 | 684 € |
| Objekteinweisung | 12 Stunden zu angenommenen 45,00 € | 12 × 45,00 € | 540 € |
| Kontroll-/Schließfahrten | 20 Fahrten zu angenommenen 32,00 € | 20 × 32,00 € | 640 € |
| Funk, Berichte, Einrichtung | Modellpauschale | pauschal | 240 € |
| Gesamtsumme | vor Umsatzsteuer | Summe aller Blöcke | 9.704 € |
Der rechnerische Mischpreis beträgt 48,52 Euro je eigentlicher Bewachungsstunde. Das ist nicht der Basissatz von 38 Euro, weil Zuschlag, Einweisung, Fahrten und Einrichtung hinzukommen. Genau diese Trennung verhindert, dass ein günstiger beworbener Stundensatz mit einem vollständigen Endpreis verwechselt wird.
5. Sensitivität: Was verändert die Rechnung am stärksten?
Benötigt der Auftraggeber während jeder Nacht zwei Kräfte, verdoppeln sich die Basisstunden von 200 auf 400. Bei unveränderten übrigen Annahmen steigen allein Basis und Nachtzuschlag von 8.284 auf 16.568 Euro. Kommen dagegen nur fünf zusätzliche Revierfahrten hinzu, erhöht sich das Modell um 160 Euro. Die Zahl gleichzeitig benötigter Kräfte und die Einsatzdauer wirken daher meist stärker als kleine Unterschiede beim Basissatz.
Eine zweite typische Veränderung ist die Laufzeit. Ein dreimonatiger Auftrag kann andere Einweisungs- und Organisationskosten pro Stunde haben als eine einzelne Veranstaltung. Dennoch darf eine lange Laufzeit nicht automatisch als günstiger gelten: Personalbindung, tarifliche Änderungen, Urlaubsvertretung und Leistungsanpassungen müssen im Vertrag geregelt sein.
6. Entscheidungsmatrix: Welche Leistungsform passt?
| Modell | Geeignet, wenn | Typische Abrechnung | Wichtige Grenze |
|---|---|---|---|
| Stationärer Wachdienst | dauerhafte Präsenz, Einlass oder feste Kontrollpunkte nötig sind | Personalstunden plus Zuschläge | Hoher Stundenbedarf; Pausen und Ablösung klären |
| Mobiler Revierdienst | planmäßige Kontrollen ohne durchgehende Präsenz ausreichen | Fahrt/Kontrolle oder Pauschale | Keine sofortige Dauerpräsenz zwischen den Runden |
| Alarmaufschaltung | technische Meldungen bewertet und weitergeleitet werden sollen | Monatspauschale plus Intervention | Reaktionszeit und Fehlalarme ausdrücklich regeln |
| Veranstaltungsdienst | Einlass, Besucherströme und Hausrecht organisiert werden müssen | Stunden je Funktion und Kraft | Behördliche Auflagen und Veranstalterpflichten bleiben bestehen |
7. Die wichtigsten Kostentreiber
- Einsatzzeit: Nacht-, Sonn- und Feiertagszeiten können Zuschläge oder andere Personaleinsatzmodelle auslösen.
- Personalstärke: Gleichzeitige Posten, Ablösung und Pausenvertretung erhöhen die abrechenbaren Stunden.
- Qualifikation: Sensible oder konfliktträchtige Tätigkeiten können Sachkunde oder besondere Erfahrung verlangen.
- Risiko und Verantwortung: Publikumsverkehr, hochwertige Güter, Alleinarbeit und Eskalationsrisiken beeinflussen Planung und Führung.
- Technik: Kontrollsystem, Funk, Kamera, Leitstellenaufschaltung, Schlüsselmanagement und Dokumentation sind eigene Kostenblöcke.
- Reaktionszeit: Garantierte Verfügbarkeit, Ersatzpersonal und kurze Intervention erhöhen die Vorhaltung.
- Region und Laufzeit: Lohn-, Fahrt- und Organisationskosten unterscheiden sich. Lange Verträge brauchen eine transparente Preisänderungsklausel.
8. Erlaubnis, Register und Qualifikation prüfen
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Das Bewacherregister nach § 11b GewO unterstützt die Behörden bei Daten zu Unternehmen, Wachpersonen, Zuverlässigkeit und Qualifikationsnachweisen.
Nicht jede Aufgabe verlangt denselben Nachweis. Die IHK München nennt als sachkundepflichtige Beispiele Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder Bereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Ladendetektive, Türsteher sowie bestimmte leitende Funktionen. Eine Unterrichtung kann für andere Bewachungstätigkeiten genügen. Auftraggeber sollten daher nicht nur nach „34a vorhanden?“ fragen, sondern die konkrete Aufgabe der passenden Qualifikation zuordnen.
9. Dienstanweisung, Ausweis und Versicherung
Die Bewachungsverordnung regelt unter anderem Beschäftigte, Dienstanweisung, Ausweise, Kennzeichnung und Haftpflichtversicherung. Für den Auftraggeber ist besonders wichtig, dass die objektbezogene Dienstanweisung Befugnisse und Grenzen verständlich macht: Wer darf welchen Bereich betreten, wann wird die Polizei gerufen, wie werden Schlüssel übergeben und welche Ereignisse werden dokumentiert?
Nach § 18 BewachV müssen Wachpersonen ihren Dienstausweis zusammen mit dem im Register angegebenen Identitätsdokument während des Dienstes mitführen; für bestimmte Tätigkeiten besteht eine sichtbare Kennzeichnungspflicht. Die Versicherung des Unternehmens sollte nicht nur pauschal behauptet, sondern mit Versicherer, Zeitraum, Tätigkeitsumfang und Deckung nachgewiesen werden. Vertragsstrafen oder eine hohe Haftungszusage ersetzen keine ausreichende Deckung.
10. Mindestlohn ist nicht der Kundenstundensatz
Seit 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nach § 1 MiLoV5 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Je nach Bundesland, Tätigkeit und anwendbarer tariflicher Regel können höhere Entgelte gelten. Die Zoll-Übersicht zeigt, warum Auftraggeber Tätigkeitsbereich und Lohnregel nicht verwechseln dürfen.
Vom Bruttolohn zum Kundenpreis kommen Arbeitgeberanteile, bezahlte Ausfallzeiten, Schichtplanung, Einsatzleitung, Schulung, Kleidung, Technik, Verwaltung, Versicherung, Reserve und Gewinn hinzu. Deshalb ist ein Angebot nicht dadurch plausibel, dass es knapp über 13,90 Euro liegt. Im Gegenteil: Ein extrem niedriger Preis sollte eine Rückfrage zum Mengengerüst, zur Personalplanung und zu nicht enthaltenen Zusatzkosten auslösen.
11. Nachtarbeit, Pausen und Ablösung
Sicherheitsdienste arbeiten häufig außerhalb üblicher Geschäftszeiten. § 6 Arbeitszeitgesetz enthält besondere Regeln für Nacht- und Schichtarbeit. Für den Einkauf bedeutet das nicht, selbst Dienstpläne zu erstellen. Er muss aber erkennen, ob ein Angebot realistisch abbildet, wie Pausen, Übergaben, Ablösung, kurzfristige Ausfälle und längere Einsatzzeiträume organisiert werden.
Ein Posten darf nicht gedanklich „durchgehend besetzt“ und gleichzeitig ohne Ablösung kalkuliert werden. Fragen Sie, ob Pausen als bezahlte Einsatzzeit gelten, ob eine zweite Kraft zeitweise benötigt wird und wer bei Krankheit oder Verspätung übernimmt. Diese Punkte beeinflussen sowohl Sicherheit als auch Endpreis.
12. Technik, Protokolle und Datenschutz
Elektronische Kontrollpunkte, GPS-gestützte Rundennachweise, Fotos, Besucherlisten und Videoüberwachung können die Qualität verbessern, erzeugen aber Daten. Die DSGVO verlangt unter anderem Zweckbindung, Datenminimierung, Rechtsgrundlage, transparente Information und angemessene Sicherheit. Auftraggeber und Dienstleister müssen festlegen, wer Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter ist, wer Zugriff erhält und wann Daten gelöscht werden.
Mehr Daten bedeuten nicht automatisch mehr Sicherheit. Ein sauberer Ereignisbericht mit Zeit, Ort, Feststellung und Reaktion ist wertvoller als ungeordnete Foto- oder Bewegungsdaten. Kameras, Leitstellenaufschaltung und Intervention sollten als getrennte Module mit klaren Schnittstellen beschrieben werden.
13. Arbeitsschutz und Alleinarbeit
Die DGUV Vorschrift 23 gilt für Wach- und Sicherungstätigkeiten zum Schutz von Personen und Sachwerten. Der Dienstleister muss Gefährdungen, Ausrüstung, Unterweisung und sichere Abläufe beherrschen. Auftraggeber sollten relevante Objektgefahren offenlegen: Baustellenbereiche, aggressive Besucher, Verkehrswege, Hunde, Gefahrstoffe, fehlende Beleuchtung oder abgelegene Kontrollpunkte.
Wer Risiken im Angebot verschweigt, erhält keinen belastbaren Preis. Nachträge, Leistungslücken oder ungeeignetes Personal sind wahrscheinlicher. Eine gemeinsame Objektbegehung vor dem endgültigen Angebot ist bei komplexen Objekten sinnvoll.
14. Drei Angebote wirklich vergleichbar machen
Versenden Sie an alle Anbieter dasselbe Leistungsverzeichnis. Es sollte mindestens Einsatzort, Lageplan, Leistungszeit, Zahl gleichzeitig benötigter Kräfte, Posten, Kontrollrunden, Qualifikation, Technik, Dokumentation, Reaktionszeit und Vertragsdauer enthalten. Fordern Sie anschließend eine Preisstruktur statt nur einer Endsumme.
| Prüfpunkt | Angebot muss zeigen | Warnsignal |
|---|---|---|
| Menge | Stunden, Kräfte, Fahrten, Bereitschaften | nur „Pauschalpreis“ ohne Leistungsmenge |
| Zuschläge | Zeitfenster, Prozentsatz oder Festbetrag | „nach Aufwand“ ohne Obergrenze |
| Qualifikation | Nachweis passend zur Aufgabe | pauschal „34a“ ohne Tätigkeitsabgleich |
| Vertretung | Ausfallprozess und Reaktionszeit | keine Regelung für Krankheit |
| Haftung | Versicherung und Vertragsgrenzen | unbelegte Vollhaftungsversprechen |
| Dokumentation | Inhalt, Zugang, Datenschutz, Frist | unklare App- oder Kamera-Nutzung |
15. Perspektiven verschiedener Auftraggeber
16. Typische Fehler
- Nur Stundensätze vergleichen: Ein Anbieter rechnet Anfahrt, Zuschläge und Leitung separat, der andere inklusive.
- Gleichzeitige Kräfte vergessen: Vier Einlässe lassen sich nicht automatisch mit einer Person besetzen.
- Qualifikation pauschalisieren: Unterrichtung und Sachkunde sind nicht für jede Tätigkeit austauschbar.
- Technik doppelt zählen: Kamera, Leitstelle, Intervention und Vor-Ort-Dienst werden nicht sauber getrennt.
- Keine Vertretung vereinbaren: Ein Ausfall führt unmittelbar zu einer unbesetzten Position.
- Unklare Befugnisse: Wachpersonen erhalten Erwartungen, die weder Vertrag noch Hausrecht oder Gesetz tragen.
- Datenschutz übersehen: Besucher-, Foto-, Video- und Bewegungsdaten werden ohne klare Zuständigkeit gesammelt.
- Zu langer Vertrag ohne Anpassungslogik: Preisänderungen, Leistungsänderungen und Kündigung bleiben offen.
17. Konkrete Checkliste vor der Beauftragung
- Risiko, Schutzziel und ausdrücklich nicht geschuldete Leistungen schriftlich festlegen.
- Ort, Tage, Uhrzeiten, gleichzeitig benötigte Kräfte und Kontrollrhythmus angeben.
- Erlaubnis nach § 34a GewO und Firmendaten prüfen.
- Qualifikation jeder Funktion mit der konkreten Tätigkeit abgleichen.
- Versicherungsnachweis und Deckungsumfang anfordern.
- Postenplan, Dienstanweisung, Schlüssel- und Zutrittsregeln vereinbaren.
- Basispreis, Zuschläge, Fahrten, Technik und Sonderkosten getrennt ausweisen lassen.
- Ersatzpersonal, Reaktionszeit und Eskalation testen.
- Berichte, Kontrolldaten, Datenschutz und Löschfristen festlegen.
- Startabnahme und regelmäßige Qualitätsreviews terminieren.
18. Ausfüllbare Angebotscheckliste
Sicherheitsdienst-Angebote auf identischer Grundlage vergleichen
Die zweiseitige PDF erfasst Objekt, Einsatzstunden, Zuschläge, Technik, Anbieter- und Personalnachweise, Eskalation sowie die Freigabeentscheidung. Sie ist druckbar und enthält ausfüllbare Formularfelder.
PDF-Checkliste öffnen19. Verifiziertes Partnerunternehmen
OS Security
OS Security ist im Firmenverzeichnis als verifizierter Betrieb für Objekt- und Werkschutz, Baustellenbewachung, Veranstaltungssicherheit sowie Empfangsdienste geführt. Die Darstellung ist eine gekennzeichnete Partnerinformation und keine unabhängige Testsieger- oder Preisempfehlung.
Internes Firmenprofil ansehen20. Grenzen, Aktualität und Unsicherheiten
Die Kostenbeispiele sind Rechenmodelle, keine Angebote und keine bundesweiten Durchschnittspreise. Tatsächliche Preise hängen von Region, Tarif, Risiko, Personal, Laufzeit und Leistungsumfang ab. Der Rechts- und Quellenstand wurde am 8. September 2026 geprüft. Gesetzliche, tarifliche oder behördliche Vorgaben können sich ändern; bei Veranstaltungen und besonderen Objekten sind aktuelle lokale Auflagen maßgeblich.
Ein günstiger Preis beweist weder mangelnde Qualität noch ist ein hoher Preis automatisch besser. Entscheidend ist, ob dieselbe Leistung, Personalstärke, Qualifikation und Haftung verglichen werden und ob der Anbieter die Umsetzung nachvollziehbar beschreibt.
21. Häufige Fragen
Was kostet ein Sicherheitsdienst pro Stunde?
Einen belastbaren allgemeinen Marktstundensatz gibt es ohne Einsatzort, Aufgabe, Zeitfenster, Qualifikation und Vertragsumfang nicht. Der Kundenpreis setzt sich aus Personalstunden, Zeit- und Risikozuschlägen, Einsatzplanung, Technik, Anfahrt, Führung, Vertretung und Unternehmenskosten zusammen. Im Ratgeber verwendete Eurobeträge sind offen ausgewiesene Modellannahmen, keine Marktmittelwerte.
Warum ist der gesetzliche Mindestlohn nicht der Angebotspreis?
Der Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Zeitstunde seit 1. Januar 2026 ist eine arbeitsrechtliche Untergrenze. Ein Sicherheitsunternehmen muss zusätzlich Arbeitgeberkosten, bezahlte Ausfallzeiten, Einsatzleitung, Verwaltung, Ausrüstung, Versicherung, Vertretung und unternehmerisches Risiko finanzieren. Tarifliche oder regionale Entgelte können höher liegen.
Braucht jedes Sicherheitsunternehmen eine Erlaubnis nach Paragraph 34a GewO?
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, benötigt grundsätzlich die Erlaubnis nach Paragraph 34a Gewerbeordnung. Auftraggeber sollten Erlaubnis, Firmendaten, Versicherung und die für die konkrete Aufgabe erforderliche Qualifikation der eingesetzten Wachpersonen nachvollziehbar prüfen.
Wann ist eine Sachkundeprüfung erforderlich?
Die Anforderungen hängen von der konkreten Tätigkeit ab. Für besonders konfliktträchtige oder sensible Aufgaben nennt Paragraph 34a GewO die Sachkundeprüfung; die IHK führt unter anderem Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Ladendetektive, Türsteher sowie bestimmte leitende Funktionen auf. Für andere Tätigkeiten kann eine Unterrichtung oder anerkannte Berufsqualifikation genügen.
Was gehört in ein vergleichbares Sicherheitsangebot?
Mindestens Einsatzort, Leistungszeiten, gleichzeitig eingesetzte Kräfte, Qualifikation, Posten- und Revierplan, Zuschläge, Anfahrt, Technik, Dokumentation, Ersatzpersonal, Reaktionszeiten, Haftung, Laufzeit, Kündigung und der Netto-Endpreis. Nur identische Mengengerüste machen Angebote vergleichbar.
Ist Videoüberwachung automatisch im Sicherheitsdienst enthalten?
Nein. Kamera, Aufschaltung, Leitstelle, mobile Intervention und Vor-Ort-Wachperson sind getrennte Leistungen. Für personenbezogene Bild- und Protokolldaten muss der Auftraggeber außerdem Zuständigkeiten, Rechtsgrundlage, Zugriff, Speicherfristen und Löschung prüfen; eine Sicherheitsfirma ersetzt diese Datenschutzentscheidung nicht.
22. Quellen und redaktionelle Methode
Rechtliche und quantitative Aussagen werden mit amtlichen oder institutionellen Primärquellen belegt. Der gesetzliche Mindestlohn ist eine Lohnuntergrenze und keine Preisempfehlung. Sämtliche Angebotswerte im Rechenbeispiel sind als Modellannahmen gekennzeichnet; daraus wird kein Marktmittelwert abgeleitet.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 34a GewO - Bewachungsgewerbe, geltender Gesetzestext; Abruf 08.09.2026. Originalquelle
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 11b GewO - Bewacherregister, geltender Gesetzestext; Abruf 08.09.2026. Originalquelle
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Bewachungsverordnung, insbesondere §§ 14, 16, 17 und 18; Abruf 08.09.2026. Originalquelle
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, § 1; Abruf 08.09.2026. Originalquelle
- Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern: Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe; Abruf 08.09.2026. Originalquelle
- Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern: Unterrichtung für Bewachungspersonal; Abruf 08.09.2026. Originalquelle
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: DGUV Vorschrift 23 - Wach- und Sicherungsdienste, Fassung Januar 1997; Abruf 08.09.2026. Originalquelle
- Generalzolldirektion: Übersicht Branchen-Mindestlöhne und Lohnuntergrenzen; Abruf 08.09.2026. Originalquelle
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 6 Arbeitszeitgesetz - Nacht- und Schichtarbeit; Abruf 08.09.2026. Originalquelle
- Europäische Union / EUR-Lex: Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, insbesondere Artikel 5, 6, 13, 28 und 32; Abruf 08.09.2026. Originalquelle