1. Für wen ist dieser Ratgeber gedacht?
Der Beitrag richtet sich an Eigentümer bestehender Ein- und Mehrfamilienhäuser, Familien, Senioren, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie kleine Unternehmen mit wohnähnlicher Gebäudetechnik. Die Suchintention lautet: Welche Gesamtkosten entstehen beim Umstieg auf eine Wärmepumpe, wie funktioniert die aktuelle Förderung und welche laufenden Kosten sind realistisch?
Damit ist das Thema klar vom Ratgeber zur Heizungswartung abgegrenzt. Dort geht es um wiederkehrende Prüfung und Instandhaltung einer vorhandenen Anlage. Hier stehen Systemwahl, Auslegung, erstmaliger Einbau, Umbau des Bestands, Förderung und Betrieb im Mittelpunkt. Der Beitrag ersetzt keine Heizlastberechnung, Energieberatung oder Förderprüfung für ein konkretes Gebäude.
2. Wärmepumpe, Leistung, COP und JAZ verständlich erklärt
Eine „9-kW-Wärmepumpe“ liefert nicht unter allen Außen- und Vorlauftemperaturen dieselbe Leistung. Ein Angebot muss deshalb den Auslegungspunkt, die Wärmequelle, gewünschte Raumtemperaturen, Warmwasser und einen möglichen Heizstab berücksichtigen. Überdimensionierung kann zu häufigem Takten führen; Unterdimensionierung erhöht den Anteil von Zusatzheizung oder zweitem Wärmeerzeuger.
3. Luft, Erdreich oder Grundwasser: Entscheidungsmatrix
| System | Baulicher Aufwand | Stärken | Vorab klären |
|---|---|---|---|
| Luft-Wasser | Außeneinheit, Fundament, Leitungsweg | Keine Bohrung, im Bestand oft gut nachrüstbar | Schall, Abstände, Abtauwasser, Leistung bei Kälte |
| Sole-Wasser | Bohrung oder Erdkollektor | Relativ stabile Quellentemperatur | Genehmigung, Grundstück, Geologie, Bohrkosten |
| Wasser-Wasser | Brunnenanlage und Wasserprüfung | Günstige Quellentemperatur möglich | Wasserrecht, Ergiebigkeit, Qualität, Wartung |
| Hybrid | Zwei Systeme und gemeinsame Regelung | Spitzenlast oder Bestand kann abgefangen werden | Bivalenzpunkt, Brennstoffkosten, Regelstrategie, Platz |
Die Matrix bewertet keine Technik pauschal als Sieger. Für eine kleine, gut zugängliche Bestandsimmobilie kann Luft-Wasser wirtschaftlich sein; bei geeignetem Grundstück kann eine Erdquelle trotz höherem Erschließungsaufwand sinnvoll sein. Wasserrechtliche und baurechtliche Anforderungen unterscheiden sich regional und müssen am Standort geprüft werden.
4. Die Planung entscheidet über Preis und Betrieb
Vor dem Gerät steht das Gebäude. Erforderlich sind mindestens Heizlast, vorhandene Heizflächen, bisherige Vorlauftemperaturen, Warmwasserbedarf, Netz- und Zählersituation, Aufstellort sowie Leitungswege. Bei wassergeführten Systemen gehören Pumpen, Ventile, Speicher, Rohrdimensionen und hydraulischer Abgleich zusammen. Für Gebäude mit mindestens sechs Nutzungseinheiten verlangt § 60c GModG nach dem Einbau einer wassergeführten Heizungsanlage einen hydraulischen Abgleich mit raumweiser Heizlastberechnung, Prüfung der Heizflächen und Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.
Für ein Einfamilienhaus folgt daraus keine identische gesetzliche Pflicht aus diesem Paragraphen. Förderbedingungen oder fachgerechte Planung können einen Abgleich trotzdem verlangen. Die aktuelle KfW-Produktseite nennt die Optimierung der Wärmeverteilung einschließlich hydraulischem Abgleich als förderfähigen beziehungsweise erforderlichen Projektbestandteil. Prüfen Sie außerdem Hausanschluss, Schutzorgane, Steuerung, Zählerplatz und mögliche Sperrzeiten mit Elektrofachbetrieb und Netzbetreiber.
5. Die vollständige Kostenlogik
Wärmepumpe + Speicher + Hydraulik + Elektro + Wärmequelle/Fundament + Heizflächen + Rückbau + Planung + Inbetriebnahme + Reserve − bewilligter Zuschuss = tatsächlicher Finanzierungsbedarf.
Der Gerätepreis kann deshalb nur einen Ausschnitt zeigen. Im Altbau kommen häufig elektrische Anpassungen, einzelne größere Heizkörper, Rohr- oder Ventilarbeiten und die Demontage des alten Wärmeerzeugers hinzu. Erd- oder Grundwassersysteme benötigen zusätzlich Erschließung und Genehmigungen. Ein belastbarer Festpreis benennt auch Kernbohrung, Kondensat beziehungsweise Abtauwasser, Schallmaßnahmen, Gerüst oder Kran, Estrich- und Wandwiederherstellung sowie Entsorgung.
Preismethode: Die folgenden Eurobeträge sind redaktionelle Rechenannahmen vom 22.09.2026 für ein fiktives bestehendes Einfamilienhaus. Es fand keine Marktstichprobe statt. Die Werte sind keine Durchschnittspreise, Angebote oder Preisempfehlungen. Umsatzsteuer wird im Modell mit dem allgemeinen Satz von 19 Prozent nach § 12 UStG berechnet.
6. Vollständiges Investitionsmodell für ein Einfamilienhaus
Annahmen: bestehendes Haus, berechnete Heizlast von 9 kW, Luft-Wasser-Wärmepumpe, vorhandene wassergeführte Heizung, sieben Heizflächen werden angepasst. Erdarbeiten für eine Tiefenbohrung sind nicht enthalten.
| Position | Offene Nettoannahme | Enthalten |
|---|---|---|
| Wärmepumpe und Speicher | 14.800 € | Außen-/Inneneinheit, Warmwasserspeicher, Regelung |
| Hydraulik und Montage | 5.200 € | Rohrbau, Armaturen, Pumpen, Dämmung |
| Elektroanpassung | 2.100 € | Zuleitung, Schutz, Steuerung, Zählerarbeit |
| Altanlage und Entsorgung | 1.600 € | Demontage und dokumentierte Entsorgung |
| Planung und Inbetriebnahme | 2.400 € | Heizlast, Auslegung, Abgleich, Einweisung |
| Fundament und Schall | 1.700 € | Sockel, Leitungsweg, Schwingungsentkopplung |
| Heizflächen und Ventile | 2.800 € | Sieben angenommene Anpassungen |
| Summe netto | 30.600 € | offene Modellrechnung |
| 19 % Umsatzsteuer | 5.814 € | 30.600 € × 0,19 |
| Gesamt brutto | 36.414 € | vor Förderung |
Ein reales Angebot kann darunter oder darüber liegen. Geothermie, schwierige Leitungswege, ein neuer Zählerschrank, umfangreiche Heizflächen oder Gebäudearbeiten verändern die Rechnung. Umgekehrt kann ein gut vorbereiteter Technikraum mit geeigneten Heizflächen weniger Nebenarbeiten erfordern.
7. KfW-Heizungsförderung 2026: aktuell geprüfter Stand
Die KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) weist seit 21.07.2026 eine Grundförderung von 30 Prozent aus. Bei einem Einfamilienhaus werden höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Für Mehrfamilienhäuser nennt die KfW 28.000 Euro für die erste, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Für selbstnutzende Eigentümer können unter den konkreten Bedingungen ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein gestaffelter Einkommensbonus hinzukommen. Die KfW nennt 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen; mit mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind verschieben sich einzelne Grenzen. In einem KfW-Beispiel wird der Gesamtfördersatz bei bis zu 30.000 Euro Einkommen auf 80 Prozent gedeckelt, bei einem anderen Einkommen auf 70 Prozent. Deshalb darf „bis zu 80 Prozent“ nicht als allgemeiner Anspruch verstanden werden.
Reihenfolge: Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag. Ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss die von der KfW geforderte aufschiebende oder auflösende Bedingung bereits enthalten. Eine nachträgliche Ergänzung ist laut KfW unzulässig. Antrag und Zusage gehören vor den Beginn der Umsetzung. Fördermittel stehen unter Haushaltsvorbehalt; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
8. Fördermodell mit drei Szenarien
Im Investitionsmodell liegen die Bruttokosten bei 36.414 Euro. Da im Einfamilienhaus höchstens 28.000 Euro berücksichtigt werden, beziehen sich alle Prozentsätze nur auf diesen Deckel. Ob sämtliche Positionen förderfähig sind und welcher Satz gilt, entscheidet die KfW im konkreten Vorgang.
| Rechenszenario | Ansatz | Modellzuschuss | Verbleibende Bruttokosten |
|---|---|---|---|
| Nur Grundförderung | 28.000 € × 30 % | 8.400 € | 28.014 € |
| Grundförderung + 16 % Bonus | 28.000 € × 46 % | 12.880 € | 23.534 € |
| Maximaldeckel im passenden Fall | 28.000 € × 80 % | 22.400 € | 14.014 € |
Das dritte Szenario setzt sämtliche individuellen Voraussetzungen und den 80-Prozent-Deckel voraus. Es ist keine Prognose. Finanzierung, möglicher Ergänzungskredit, Auszahlungstermin und Liquidität während der Bauphase müssen separat geplant werden. Ändern sich Kosten oder Leistung nach der Zusage, ist vor Beauftragung des Nachtrags zu klären, ob und wie die Förderunterlagen angepasst werden dürfen.
9. Laufende Kosten aus Wärmebedarf und JAZ rechnen
Die saubere Rechnung startet beim Nutzwärmebedarf, nicht bei der Geräteleistung. Modellannahmen: 18.000 kWh jährlicher Wärmebedarf einschließlich Warmwasser, JAZ 3,5, Arbeitspreis 0,30 Euro je kWh, 250 Euro Wartung und 300 Euro jährliche Reparaturreserve. Der Strompreis ist ausdrücklich eine Rechenannahme, kein Tarif oder Marktmittel.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Strombedarf | 18.000 kWh ÷ 3,5 | 5.142,86 kWh/a |
| Arbeitskosten Strom | 5.142,86 × 0,30 € | 1.542,86 €/a |
| Wartung | Annahme | 250 €/a |
| Reparaturreserve | Annahme | 300 €/a |
| Gesamtmodell | Summe | 2.092,86 €/a |
Ein separater Grundpreis, Messstellenbetrieb, Heizstab, Kühlung oder Photovoltaik-Eigenverbrauch sind nicht eingerechnet. PV-Strom ist nicht „kostenlos“: Eigenverbrauch hat entgangene Einspeisevergütung und ist zeitlich nicht vollständig deckungsgleich mit winterlichem Heizbedarf.
10. Sensitivität: Was eine andere JAZ bewirkt
| JAZ-Annahme | Strombedarf | Stromkosten bei 0,30 €/kWh | Mit 550 € Wartung/Reserve |
|---|---|---|---|
| 2,8 | 6.428,57 kWh | 1.928,57 € | 2.478,57 € |
| 3,5 | 5.142,86 kWh | 1.542,86 € | 2.092,86 € |
| 4,2 | 4.285,71 kWh | 1.285,71 € | 1.835,71 € |
Diese Spanne zeigt, warum eine pauschale Stromkostenangabe wenig hilft. Vorlauftemperatur, Außentemperatur, Warmwasser, Abtauvorgänge, Regelung, Heizstab und Systemgrenze beeinflussen die JAZ. Lassen Sie im Angebot den erwarteten Strombedarf mit dokumentierten Eingangsgrößen ausweisen und vereinbaren Sie, welche Messwerte nach dem ersten Betriebsjahr gemeinsam geprüft werden.
11. Angebote fair vergleichen
Vergleichen Sie nicht drei Gerätepreise, sondern drei gleiche Leistungsbilder. Die Angebotsmatrix sollte mindestens enthalten:
- Gebäude- und raumweise Heizlast, Auslegungspunkt und gewünschte Vorlauftemperatur.
- Geräteleistung bei Auslegungsbedingungen, Modulationsbereich und Heizstabeinsatz.
- Warmwasserspeicher, Pufferspeicher, Hydraulikschema, Pumpen, Ventile und Dämmung.
- Elektrische Zuleitung, Schutz, Zählerplatz, Steuerung und Netzbetreiberanmeldung.
- Fundament, Abtauwasser, Leitungsweg, Kernbohrungen und Wiederherstellung.
- Schallleistungsdaten, Aufstellskizze, Nachtbetrieb und mögliche Schutzmaßnahmen.
- Heizflächenanpassung, hydraulischer Abgleich, Inbetriebnahme und Dokumentation.
- Rückbau, Kältemittelbezug, Entsorgung, Gewährleistung, Service und Zahlungsplan.
Für den Werkvertrag sind Leistungsbeschreibung und Abnahme zentral. § 631 BGB beschreibt den Werkvertrag, § 633 BGB die Mängelfreiheit und § 640 BGB die Abnahme. Das ersetzt keine Rechtsberatung, zeigt aber, warum ein präzises Soll und ein protokollierter Ist-Zustand wichtig sind.
12. Eigentümer, WEG, Familie und kleine Unternehmen
Einfamilienhaus und Familie
Planen Sie Warmwasser-Spitzen, Urlaubsbetrieb, Geräusch in Schlafräumen und einen Ausfallweg. Familien sollten nicht nur den Jahreswert, sondern auch hohe gleichzeitige Zapfung und die verfügbare elektrische Anschlussleistung prüfen. Für Senioren sind verständliche Bedienung, erreichbarer Kundendienst und ein dokumentierter Notbetrieb häufig wichtiger als zusätzliche App-Funktionen.
Vermietung und WEG
In der WEG müssen Gemeinschafts- und Sondereigentum, Beschluss, Leitungswege, Kostenverteilung, Zusatzanträge und späterer Betrieb zusammenpassen. Die KfW verteilt den Förderhöchstbetrag bei Mehrfamilienhäusern nach ihrer Staffel und für Zusatzanträge nach den Programmbedingungen. Beschluss und Angebot sollten deshalb dieselbe technische Variante abbilden.
Kleines Unternehmen
Bei Praxen, Büros oder gemischt genutzten Gebäuden sind Betriebszeiten, interne Lasten, Kühlwunsch und Ausfallkosten zu ergänzen. Die hier dargestellte private KfW-Förderung 458 darf nicht ungeprüft auf Unternehmen oder reine Nichtwohngebäude übertragen werden.
13. Schall, Aufstellung und Kältemittel
Luft-Wasser-Wärmepumpen brauchen einen schalltechnisch sinnvollen Standort. Die TA Lärm definiert die immissionsschutzrechtliche Bewertungsgrundlage; die LUBW-Publikation „Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen“ erläutert Aufstellung und Minderungsmaßnahmen. Relevant sind nicht nur Entfernung, sondern auch reflektierende Wände, Ecken, Tonhaltigkeit, Nachtbetrieb und schutzbedürftige Fenster. Eine Hersteller-Schallleistung ist nicht dasselbe wie der Immissionspegel am Nachbarfenster.
Beim Kältemittel sind Treibhauspotenzial, Sicherheitsklasse, Füllmenge, Aufstellregeln und Servicefähigkeit gemeinsam zu betrachten. Die EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase verschärft die schrittweisen Beschränkungen fluorierter Kältemittel. Natürliche Kältemittel können regulatorische Vorteile bieten, verlangen aber ebenfalls die vom Hersteller vorgesehenen Sicherheitsabstände und Montagebedingungen. Wählen Sie nicht allein nach einem Stoffnamen; verlangen Sie Datenblatt, Sicherheitskonzept und qualifizierten Service.
Installateur- und Heizungsbauer, Kälteanlagenbauer sowie Elektrotechniker stehen in Anlage A der Handwerksordnung. Welche Gewerke konkret benötigt werden, hängt von System und Arbeiten ab.
14. Inbetriebnahme, Abnahme und erstes Betriebsjahr
Zur Übergabe gehören Heizlast und Auslegung, Hydraulikschema, Abgleichbestätigung, Heizkurve, Warmwasserparameter, Bivalenzpunkt, Pumpeneinstellungen, Strom- und Wärmemessung, Kältemitteldaten, Elektroprüfung, Einweisung sowie Garantie- und Förderunterlagen. Fotografieren Sie Zählerstände und lassen Sie offene Mängel mit Frist protokollieren.
Für Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Nutzungseinheiten schreibt § 60a GModG nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme, eine Betriebsprüfung vor; ausgenommen sind unter anderem Warmwasser- und Luft-Luft-Wärmepumpen. Die Prüfung umfasst etwa hydraulischen Abgleich, Regelparameter, Vor- und Rücklauf, Jahresarbeitszahl, Kältemittelkreis, elektrische Anschlüsse und Außeneinheit. Auch im Einfamilienhaus ist eine freiwillige Auswertung nach der ersten Heizperiode sinnvoll.
15. Typische Fehler und teure Nachträge
- Gerät nach Wohnfläche auswählen: Eine echte Heizlast und Heizflächenprüfung fehlen.
- Förderung zu spät angehen: Vertrag enthält die Bedingung nicht oder Umsetzung startet vor dem Antrag.
- Nebenarbeiten ausblenden: Elektro, Fundament, Heizflächen, Kernbohrung und Wiederherstellung tauchen später auf.
- Schall erst nach Bestellung prüfen: Standort, Reflexionen und Nachtbetrieb werden zum Konflikt.
- JAZ versprechen lassen: Annahmen und Systemgrenze der Prognose fehlen.
- Abnahme ohne Messwerte: Heizkurve, Abgleich, Zählerstände und Heizstab bleiben undokumentiert.
- Jede Förderung einpreisen: Boni werden abgezogen, obwohl persönliche Voraussetzungen oder Zusage fehlen.
16. Konkrete Checkliste vor der Beauftragung
- □ Heizlast und Heizflächen raumweise dokumentiert
- □ Auslegungspunkt, Vorlauftemperatur und Warmwasser festgelegt
- □ Stromanschluss, Zählerplatz und Netzbetreiberweg geklärt
- □ Aufstellplan, Schallnachweis und Abtauwasser berücksichtigt
- □ Vollständige Leistungsbeschreibung und Festpreisgrenzen vorhanden
- □ Förderfähigkeit, BzA, Vertragsbedingung und Antragstermin geprüft
- □ Zahlungsplan an messbare Meilensteine gebunden
- □ Inbetriebnahme, Einweisung und Dokumente definiert
- □ Wartung, Störfallkontakt und Ersatzteilweg erfragt
- □ Reserve für nicht förderfähige und ungeplante Arbeiten eingeplant
Ausfüllbarer Wärmepumpen-Planungscheck
Zwei druckbare A4-Seiten mit 95 Formularfeldern für Gebäudedaten, Heizlast, Kosten, Förderung, drei Angebote, Betriebskosten und Abnahme.
PDF-Checkliste herunterladen17. Verifiziertes Partnerunternehmen
Haustechnik Bayern Süd
Das verifizierte Profil nennt Heizungswartung und -austausch, Sanitär, Klima- und Lüftungstechnik sowie Rohrreinigung. Leser aus dem bedienten Gebiet können dort das interne Firmenprofil und die hinterlegten Kontaktdaten prüfen. Die Nennung ist keine Preis-, Förder-, Verfügbarkeits- oder Ergebnisgarantie und keine Testsiegerauszeichnung.
Firmenprofil Haustechnik Bayern Süd öffnenWeitere Anbieter lassen sich im Firmenfinder recherchieren. Holen Sie für ein vergleichbares Leistungsverzeichnis möglichst mehrere schriftliche Angebote ein.
18. Häufige Fragen
Was kostet eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus?
Eine belastbare Summe entsteht erst nach Heizlast, Systemwahl und Bestandsprüfung. Das offene Modell dieses Beitrags ergibt für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Nebenarbeiten 36.414 Euro brutto. Das ist eine redaktionelle Annahme und kein Marktmittelwert.
Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
Die KfW nennt seit 21. Juli 2026 eine Grundförderung von 30 Prozent. Für ein Einfamilienhaus werden höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Boni und Gesamtdeckel hängen unter anderem von Selbstnutzung, Altanlage und zu versteuerndem Haushaltseinkommen ab; maßgeblich sind Antrag und Zusage.
Wie berechnet man die jährlichen Stromkosten?
Teilen Sie den jährlichen Wärmebedarf durch die erwartete Jahresarbeitszahl und multiplizieren Sie den so ermittelten Strombedarf mit dem Arbeitspreis. Im Modell ergeben 18.000 Kilowattstunden Wärmebedarf bei einer JAZ von 3,5 rund 5.143 Kilowattstunden Strom.
Braucht eine Wärmepumpe immer eine Fußbodenheizung?
Nein. Entscheidend sind Heizlast, erforderliche Vorlauftemperatur und Leistung der vorhandenen Heizflächen. Auch geeignete Heizkörper können funktionieren; einzelne Heizflächen oder Ventile müssen im Bestand gegebenenfalls angepasst werden.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Die KfW verlangt den Antrag grundsätzlich vor Beginn der Umsetzung. Bereits geschlossene Lieferungs- oder Leistungsverträge müssen die geforderte aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten; ein nachträglicher Zusatz ist laut KfW nicht zulässig.
Welche Unterlagen gehören zur Abnahme?
Wichtig sind Inbetriebnahmeprotokoll, Heizlast und Auslegung, hydraulischer Abgleich, Einstellwerte, Elektroprüfung, Kältemittel- und Gerätedaten, Einweisung, Rechnungen, Förderbestätigungen sowie Garantie- und Wartungsunterlagen.
19. Quellen, Prüfdatum und Grenzen
Die folgenden Primär- und Behördenquellen wurden am 22.09.2026 abgerufen. Förderkonditionen, Verwaltungsvorschriften und Gesetze können sich ändern; prüfen Sie sie vor Vertrag und Antrag erneut.
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), Konditionen seit 21.07.2026, abgerufen 22.09.2026.
- Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz: § 60a GModG – Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen, abgerufen 22.09.2026.
- Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz: § 60c GModG – Hydraulischer Abgleich, abgerufen 22.09.2026.
- Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz: Anlage A der Handwerksordnung, abgerufen 22.09.2026.
- Bundesregierung: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), abgerufen 22.09.2026.
- Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW): Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen, abgerufen 22.09.2026.
- Europäische Union: Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, veröffentlicht 20.02.2024, abgerufen 22.09.2026.
- Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz: §§ 631, 633 und 640 BGB – Werkvertrag, Mängel und Abnahme, abgerufen 22.09.2026.
- Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz: § 12 UStG – Steuersätze, abgerufen 22.09.2026.
Grenzen: Dieser Beitrag enthält keine standortbezogene Genehmigungsprüfung, keine Heizlastberechnung, keine Förderzusage und keinen individuellen Rechts-, Steuer- oder Energieberatungsrat. Stromtarife, Gerätepreise, Handwerkerkapazitäten und Bauzustände sind regional und zeitlich unterschiedlich. Die Modelle zeigen die Rechenlogik, nicht den späteren Rechnungsbetrag.
